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   BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13   

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BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13 (https://dejure.org/2014,28559)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2014 - 1 WB 62.13 (https://dejure.org/2014,28559)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2014 - 1 WB 62.13 (https://dejure.org/2014,28559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; SLV § 5 Abs. 1; SG § 3 Abs. 1
    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Dokumentation der Auswahlerwägungen bzgl. Besetzung eines Dienstpostens in der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenklage im Militärischen Abschirmdienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dokumentationspflichten bei der Auswahlentscheidung für eine Beförderungsstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter - und die Dokumentation der Auswahlentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beförderungsämter beim Bundesnachrichtendienst

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung konzentriert sich deshalb auf die Auswahlentscheidung des zuständigen Entscheidungsträgers, in der - auch unter dem Blickwinkel einer möglichen Rechtsverletzung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO) - die maßgebliche Weichenstellung erfolgt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 und vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Rn.17 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung des ausgewählten Soldaten - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 20 m.w.N. Nach der Regelung des § 3 Abs. 1 SG gilt Entsprechendes auch für Verwendungsentscheidungen im militärischen Bereich (Beschluss vom 21. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. ).

    Innerhalb dieses Gestaltungsermessens, das auf seiner Personal- und Organisationshoheit basiert, ist der Bundesminister der Verteidigung berechtigt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um einen bestimmten Dienstposten oder um eine bestimmte Art von Dienstposten aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. dazu Beschluss vom 21. Oktober 2010, a.a.O. Rn. 31; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - ZBR 2000, 377 = juris Rn. 6 und vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 = juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Ebenso hat der Senat einen Bewerbungsverfahrensanspruch, wie ihn das Beamtenrecht für Beförderungen kennt, auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse um höherwertige Dienstposten anerkannt (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 = juris Rn. 40 jeweils m.w.N.).

    Mit seinem entgegenstehenden Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch keinen "Konkurrenzschutz" in dem Sinne gewährt, dass grundsätzlich in Betracht kommende Kandidaten dem Bewerberfeld ferngehalten werden (Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 60.11 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Höchstaltersgrenze;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -) sei die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen; sie dürfe daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen.

    cc) Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (BVerwG 2 VR 1.13).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).

    Der sich aus diesen Normen ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese gilt nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch bei Beförderungsentscheidungen; ihm korrespondiert ein Anspruch des Einstellungs- oder Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169; Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 Rn. 21 = NZWehrr 2010, 257).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Ist die Auswahlentscheidung aber auf die Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten bezogen, so spricht viel dafür, auch Anforderungen, die sich aus der konkreten Verwendung ergeben und rechtfertigen, als legitimen Auswahlmaßstab zu erachten und auf diese Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 16 f., 19 f. m.w.N.) sinngerecht in das Dienstrecht der Soldaten zu übertragen.
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Innerhalb dieses Gestaltungsermessens, das auf seiner Personal- und Organisationshoheit basiert, ist der Bundesminister der Verteidigung berechtigt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um einen bestimmten Dienstposten oder um eine bestimmte Art von Dienstposten aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. dazu Beschluss vom 21. Oktober 2010, a.a.O. Rn. 31; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - ZBR 2000, 377 = juris Rn. 6 und vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 = juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Innerhalb dieses Gestaltungsermessens, das auf seiner Personal- und Organisationshoheit basiert, ist der Bundesminister der Verteidigung berechtigt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um einen bestimmten Dienstposten oder um eine bestimmte Art von Dienstposten aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. dazu Beschluss vom 21. Oktober 2010, a.a.O. Rn. 31; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - ZBR 2000, 377 = juris Rn. 6 und vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 = juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10

    Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13
    Diese Regelung gelte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 60.10 -) auch für die einer Beförderung vorausgehende truppendienstliche Auswahlentscheidung.
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung;

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 21.617

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen, das wiederum auf seiner Personal- und Organisationshoheit basiert (BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 1 WB 62/13 -, Rn. 41, juris).
  • VG Würzburg, 10.01.2024 - W 1 S 23.1740

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen, das wiederum auf seiner Personal- und Organisationshoheit basiert (BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 1 WB 62/13 - juris Rn. 41 juris; VG Würzburg, U.v. 27.07.2021 - W 1 K 21.617 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17

    Beamtenrecht: Einstellung in den gehobenen Dienst - Wunderkerzenregelung

    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - BVerwG 1 WB 62.13 -, juris Rn. 41).
  • VG Köln, 27.08.2014 - 23 K 5717/12

    Nachweis einer schuldhaften Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines

    Mit Beschluss vom 10. April 2014 - 1 WB 62.13 - wies das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
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